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Rechtliche Grundlagen für Marketing im Gesundheitswesen

Aktualisiert: vor 2 Tagen

Das Marketing im Gesundheitswesen unterliegt strengen rechtlichen Vorschriften, insbesondere in der kosmetischen Medizin. Diese Vorschriften sind entscheidend, um Patient:Innen zu schützen und die Integrität der Branche zu wahren. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten rechtlichen Grundlagen erläutern, die Sie bei Ihrer Marketingstrategie beachten sollten, und wie Sie diese Regeln effektiv einhalten können.


Rechtsgrundlagen für Health-Marketing


Heilmittelwerbegesetz (HWG)

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt die Werbung für Arzneimittel, medizinische Behandlungen, Verfahren und Geräte. Es stellt sicher, dass Werbung im Gesundheitswesen transparent und nicht irreführend ist.


Wichtige Vorschriften:

  • Werbung darf nicht irreführend sein oder übertriebene Heilversprechen machen. (HWG §3)

  • Alle Aussagen müssen wissenschaftlich fundiert sein. (HWG §3)

  • Nur nachweislich wirksame und zugelassene Produkte dürfen beworben werden.

  • Es ist verboten, Patient:Innen mit Werbung direkt anzusprechen, die Heilungsversprechen enthält. (HWG §11) - Aussagen wie „Garantiert schmerzfrei in nur einer Sitzung!“ sind nicht erlaubt.

  • Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 3 HWG ist die öffentliche Nutzung von Vorher-Nachher-Bildern für ästhetische Eingriffe, einschließlich minimal-invasiver Behandlungen wie Hyaluronsäure-Injektionen, untersagt. Solche Bilder dürfen lediglich im persönlichen Beratungsgespräch verwendet werden, um die Patient:innen individuell aufzuklären


Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ergänzt das HWG und schützt Verbraucher und Mitbewerber vor unlauterem Verhalten. Es stellt sicher, dass der Wettbewerb fair und transparent bleibt.


Wichtige Vorschriften:


  • Werbung darf keine falschen oder irreführenden Angaben enthalten. (UWG §5)


  • Vergleichende Werbung ist nur erlaubt, wenn sie objektiv und nicht herabsetzend ist. (UWG §6)


  • Rabatte und Sonderaktionen sind nur unter strengen Bedingungen zulässig. Ärzte dürfen in der Regel keine Preisnachlässe auf regulär GOÄ-pflichtige Leistungen anbieten. Ausnahmen bestehen ausschließlich bei:


    • Individuellen Honorarvereinbarungen, wenn die Leistung nicht durch die GOÄ geregelt ist (z. B. bei rein ästhetischen Eingriffen wie Hyaluronsäure-Injektionen).

    • Klare schriftliche Vereinbarungen mit dem Patienten, die vor Beginn der Behandlung abgeschlossen werden.


Praxisbeispiel:

  • Zulässig: „Individuelle ästhetische Behandlungen mit Hyaluronsäure. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.“

  • Unzulässig: „20 % Rabatt auf alle ästhetischen Behandlungen!“


Das Arzneimittelgesetz (AMG)

Das AMG regelt die Abgabe und Anwendung sämtlicher Arzneimittel, einschließlich verschreibungspflichtiger Präparate wie Botulinumtoxin (Botox). Hier sind die zentralen Punkte:


  • Wer darf verschreibungspflichtige Arzneimittel anwenden?

    Ausschließlich approbierte Ärzt:innen dürfen verschreibungspflichtige Medikamente verschreiben und anwenden. Heilpraktiker:innen und Kosmetiker:innen sind von der Anwendung ausgeschlossen.


  • Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen:

    Die Anwendung von Arzneimitteln durch unbefugte Personen ist ein Verstoß gegen das AMG und kann strafrechtliche sowie berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


  • Beispiele für verschreibungspflichtige Arzneimittel:

    • Botulinumtoxin (Botox): Für ästhetische und medizinische Anwendungen.

    • Hyaluronsäure (bei medizinischen Anwendungen): Wenn es als Arzneimittel klassifiziert ist, gelten die gleichen Regeln.


  • Patientenschutz:

    Die Anwendung von Arzneimitteln erfordert besondere Sorgfalt und Fachkenntnisse, die nur approbierte Ärzt:innen gewährleisten können.


Berufsrechtliche Vorschriften

Berufsrechtliche Regelungen, insbesondere die Berufsordnung der Ärztekammern, legen fest, dass:


  • Werbung nur sachlich und fachbezogen sein darf.

  • Irreführende oder vergleichende Werbung verboten ist.

  • Anpreisende Aussagen wie „Der beste Dermatologe der Stadt!“ nicht zulässig sind.

  • Die Bezeichnung als „Arzt für ästhetische Eingriffe“ ist irreführend, wenn keine anerkannte Weiterbildung im Bereich plastischer Chirurgie abgeschlossen wurde (LG Bochum, Urteil vom 20.12.2023, Az. 13 O 74/23).


Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die DSGVO ist besonders wichtig, wenn personenbezogene Daten von Patient:innen verarbeitet werden, z. B. für Newsletter oder Feedback-Formulare. Anbieter müssen:

  • Eine klare Einwilligung zur Datenverarbeitung einholen.

  • Datenschutzrichtlinien leicht zugänglich machen.

  • Besondere Vorsicht bei der Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten walten lassen.


Altersbeschränkungen und Jugendschutz

In Deutschland gibt es spezifische Regelungen, welche Behandlungen bei Jugendlichen durchgeführt werden dürfen. Dies ist besonders wichtig im Bereich der ästhetischen Medizin.


Wichtige Vorschriften:

  • Unter 16 Jahren sind ästhetische Eingriffe grundsätzlich verboten, außer es besteht eine medizinische Notwendigkeit. (Jugendschutzgesetz)

  • Zwischen 16 und 18 Jahren dürfen Schönheitsoperationen nur nach ausführlicher Beratung und Einwilligung der Eltern sowie einer Wartefrist von 8 Wochen durchgeführt werden. (Jugendschutzgesetz)


Praxisbeispiel: Eine klare Kommunikation auf Ihrer Website könnte lauten: "Wir führen keine ästhetischen Behandlungen bei Personen unter 16 Jahren durch und beraten Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren entsprechend der gesetzlichen Vorgaben."


Professionelle und ethische Werbung

Ihre Werbung muss immer professionell und ethisch korrekt sein. Dies beinhaltet die transparente Darstellung Ihrer Qualifikationen und Dienstleistungen.


Transparente Kommunikation: Geben Sie stets an, welche Qualifikationen und Erfahrungen Sie haben. Dies schafft Vertrauen und stellt sicher, dass Patient:Innen fundierte Entscheidungen treffen können.


Praxisbeispiel: "Dr. Müller ist ein erfahrener Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie mit über 15 Jahren Erfahrung. Unsere Praxis bietet eine breite Palette an ästhetischen Behandlungen, alle durchgeführt nach den höchsten medizinischen Standards."


Visuelle Medien auf der Webseite und dem Social Media Auftritt


Vorher-Nachher-Bilder

Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 3 HWG dürfen Vorher-Nachher-Bilder öffentlich nicht verwendet werden, wenn es sich um ästhetische Eingriffe handelt. Beispiele:


Erlaubt:

  • Vorher-Nachher-Bilder im persönlichen Beratungsgespräch mit Patient:innen zur individuellen Aufklärung.

Nicht erlaubt:

  • Öffentliche Verwendung solcher Bilder auf Webseiten, Social Media oder in Werbeanzeigen.


Testimonials

(Erfahrungsberichte von Patienten - oft in Form eines Videos)


Erlaubt:

  • Subjektive Erfahrungsberichte, die keine Heilversprechen oder garantierten Ergebnisse enthalten.

    • Beispiel: „Nach der Behandlung fühlte ich mich wohler und hatte auch das gleich das Gefühl, meine Haut sei straffer.“

    • Hinweis: Es muss klar sein, dass individuelle Ergebnisse variieren können.

      • Beispiel: „Die Ergebnisse können individuell variieren und hängen von Lebensstil und Hautbeschaffenheit ab.“

Nicht erlaubt:

  • Erfahrungsberichte mit Heilversprechen, z. B.: „Nach drei Sitzungen verschwand meine Cellulite vollständig!“


Einsatz von Bildern auf Social Media und Webseiten


Erlaubt:

  • Sachliche, allgemeine Bilder, die die Praxis oder die angewendeten Techniken zeigen, ohne spezifische Ergebnisse zu suggerieren.

  • Beispiel: Ein Bild von einer Ärztin, die einen Patienten aufklärt.

Nicht erlaubt:

  • Bilder, die direkte Behandlungsergebnisse ohne ausreichende wissenschaftliche Belege darstellen.

  • Beispiel: Ein Bild, das drastische Vorher-Nachher-Veränderungen zeigt, ohne dass dies wissenschaftlich fundiert ist.


Die Bedeutung der Online-Sichtbarkeit für seriöse Praxen

Eine starke Online-Sichtbarkeit ist für moderne Praxen unerlässlich. Sie ermöglicht es Ärzt:innen, Patient:innen über seriöse Behandlungen, qualifizierte Anbieter und sichere Alternativen zu informieren. Durch eine transparente und professionelle Online-Präsenz können Praxen Vertrauen aufbauen und Patient:innen dabei unterstützen, sich für hochwertige und fachgerechte Angebote zu entscheiden.


Besonders in einem sensiblen Bereich wie der ästhetischen und medizinischen Versorgung ist es wichtig, sich von weniger qualifizierten oder illegalen Angeboten abzuheben. Patient:innen suchen zunehmend online nach Informationen, Empfehlungen und Erfahrungsberichten – eine Chance, sich als verlässliche und kompetente Praxis zu positionieren.


Beispiele für effektive Maßnahmen zur Online-Sichtbarkeit:


  • Vertrauensaufbau: Darstellung von Qualifikationen, Weiterbildungen und Fachkompetenz.

  • Informationsvermittlung: Aufklärung über Behandlungen, deren Nutzen und Risiken.

  • Patientenerfahrungen: Sachlich formulierte Testimonials, die individuelle Eindrücke schildern, ohne unrealistische Versprechen zu machen.


Fazit

Eine starke Online-Sichtbarkeit und die Einhaltung rechtlicher Vorschriften sind im Gesundheitswesen unverzichtbar, um sich als vertrauenswürdige und professionelle Praxis zu positionieren. Die klare Kommunikation Ihrer Qualifikationen und Leistungen schafft nicht nur Transparenz, sondern schützt auch vor Missverständnissen und rechtlichen Risiken. Gleichzeitig bietet sie die Möglichkeit, Ihre Zielgruppe effektiv zu erreichen und nachhaltige Beziehungen aufzubauen.


Die Herausforderungen liegen oft in der Komplexität der gesetzlichen Vorgaben und der Gefahr, durch unbewusste Fehler Abmahnungen oder Imageschäden zu riskieren. Doch gerade in diesem Spannungsfeld eröffnet sich auch eine besondere Chance: Mit authentischer, zielgerichteter Kommunikation können Sie nicht nur Ihre Patient:innen informieren und aufklären, sondern sich auch von weniger qualifizierten Anbietern abheben. Eine klare und ethische Marketingstrategie wird somit zum entscheidenden Erfolgsfaktor, der Vertrauen schafft und gleichzeitig Ihre Praxis zukunftssicher macht.


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Disclaimer: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen.

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